Die Gesellschaft garantiert, dass die dem Abnehmer gelieferte Ware im Augenblick des Schadenrisikoüberganges ohne Sach- und Rechtsmängel ist, außer wenn dies durch diese Bedingungen oder den entsprechenden Vertrag anderweitig bestimmt ist. Falls der Gegenstand bei Übernahme durch den Abnehmer, der auch Verbraucher ist, nicht im Einklang mit dem Kaufvertrag (Kaufvertragswidrigkeit) ist, hat der Abnehmer, der auch Verbraucher ist, Recht darauf, dass der Lieferant den Gegenstand in den dem Kaufvertrag entsprechenden Stand kostenlos und unnötigen Verzug versetzt, und zwar gemäß der Anforderung des Abnehmers entweder durch Austausch des Gegenstandes, oder durch seine Reparatur; falls dieser Vorgang nicht möglich ist, kann der Abnehmer angemessene Ermäßigung vom Warenpreis oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Die Kaufvertragswidrigkeit, die innerhalb von sechs Monaten seit dem Tag der Warenübernahme zum Vorschein kommt, wird als eine vor der Warenübernahme existierende Widrigkeit betrachtet, falls dies der Warenbeschaffenheit widerspricht oder falls das Gegenteil sich nicht aufweist.
Der Abnehmer ist verpflichtet die Ware ordentlich zu überprüfen. Falls die gelieferte Ware bei Übernahme durch den Abnehmer äußerlich erkennbare Mängel aufweist, ist der Abnehmer verpflichtet diese Mängel unverzüglich der Gesellschaft beanstanden.
Die Gesellschaft gewährt Garantie für die gelieferte Ware für die Dauer von 2 Jahren vom Schadenrisikoübergang für Waren auf den Abnehmer, und weiter mit Ausnahmen von einigen
Warenartikeln, bei denen abweichende Garantiezeit aufgeführt ist. Falls der Abnehmer die Ware für Zwecke ihres Weiterverkaufs kauft, gelten für die gegebene Warenlieferung die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Mängelhaftung beim Wareneinkauf. Die aus Mängelhaftung ergebenen Rechte müssen bei der Gesellschaft innerhalb der durch diese Bedingungen, den Kaufvertrag oder relevante Rechtsvorschriften bestimmten Frist geltend gemacht werden.
Im Falle eines behebbaren Mangels der Ware ist der Abnehmer berechtigt anzufordern: (i) Mangelbehebung (ii) Austausch der Mangelware für mangelfreie Ware (aber nur im Falle eines wesentlichen Mangels). Falls dieser Vorgang nicht möglich ist, ist der Abnehmer berechtigt angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis verlangen, oder er hat Recht vom Kaufvertrag bezüglich der gelieferten Ware zurückzutreten. Im Falle eines nicht behebbaren Mangels der Ware ist der Abnehmer berechtigt anzufordern: (i) Austausch der Mangelware für mangelfreie Ware (aber nur im Falle eines wesentlichen Mangels), oder (ii) angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis, oder (iii) ist berechtigt vom Kaufvertrag bezüglich der gelieferten Ware zurückzutreten (nur im Falle eines wesentlichen Mangels). Die Gesellschaft ist berechtigt die gewählte Art der Heilung von Mängeln abzulehnen (nur mit Rücksicht auf Mängelbehebung oder Warenaustausch), und zwar im Falle, wann die vom Abnehmer gewählte Behebungsart im gegebenen Fall nicht möglich ist oder nur mit erheblichen Kosten auf der Seite der Gesellschaft oder nur mit wesentlicher Zeitverzögerung (also nur mit Rücksicht auf Mangelbehebung oder Warenaustausch) möglich ist. Für Ausschließung aller Bedenken erklärt die Gesellschaft, dass das Abnehmerrecht auf Austausch der Mangelware oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle von kleinen Mängeln, die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ware, nicht gegeben ist.
Bezüglich der eventuellen Ansprüche auf Ersatz des durch den Mangel verursachten Schadens gelten einschlägigen Rechtsvorschriften.
Der Abnehmer ist sich ausdrücklich der Tatsache bewusst, dass die Gesellschaft keine Verantwortung übernimmt und die aus Garantie ergebenen Rechte im folgenden Fall ausgeschlossen sind: (i) Mängel, die durch Fehlbenutzung oder durch unangemessene Belastung der Ware seitens der Benutzer entstanden sind und (ii) die Verschleißteile der Ware, bei denen regelmäßiger Austausch (z.B. in Abhängigkeit von Einsatzbereich der Ware) vorgesehen ist, und Ware, deren vom Hersteller angegebene Lebensdauer begrenzt ist und beim Auftreten des behaupteten Mangels die Lebensdauer des gegebenen Produktes abgelaufen ist.
Falls die Gesellschaft dem Abnehmer die Ware einschließlich der vom Hersteller des gegebenen Produktes gewährten Garantie liefert, es gilt, dass alle eventuellen, aus der gewährten Garantie für Warenqualität sich ergebenen Ansprüche an die Gesellschaft gegenüber dem Hersteller der gegebenen Ware durch den Kaufvertragsabschluß abgetreten werden, außer wenn es aus der gewährten Garantie oder dem Vertrag zwischen dem Hersteller der gegebenen Ware und der Gesellschaft folgt, dass die gegebene Garantie jedem letzten und berechtigten Verbraucher der Ware gewährt ist (d.h. Abtretung der Garantie dem letzten Verbraucher wird nicht verlangt). Die Gesellschaft ist verpflichtet dem Abnehmer alle relevanten Herstellerangaben, die ihr zur Verfügung stehen und die für ordentliche Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen des Abnehmers notwendig sind, mitzuteilen.
Wie soll man vorgehen, wenn die gekaufte Ware für Sie nicht das Richtige ist und Sie sie in 14-tägiger gesetzlicher Frist zurückgeben möchten?
Falls Sie der Verbraucher sind, haben Sie Recht gemäß §53, Abs. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches die käuflich erworbene Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben, und
zwar innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen seit dem Warenübergabedatum. Anrecht haben Sie auch im Falle, dass Sie die Bestellung im Internet mit Selbstabholung in unserer Niederlassung machen. Mehr Infos finden Sie in den Geschäftsbedingungen.
Im Falle, dass Sie nicht der Verbraucher sind, also kaufen Sie die Ware im Rahmen Ihrer geschäftlichen Unternehmungstätigkeit (worüber Angabe der Ident.-Nr. auf dem Einkaufsbeleg entscheidet), entsteht Ihnen kein Recht auf Rücktritt, weil das Handelsgesetzbuch diese Möglichkeit nicht vorsieht.
6. Auf jede Beanstandung bezieht sich das tschechische Handelsgesetzbuch gemäß den gültigen Gesetzen und Normen.